Psychosoziale Prozessbegleitung
Als Betroffene einer schweren Gewalt- oder Sexualstraftat haben Sie Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.
Damit für Sie als Opferzeugin das Strafverfahren möglichst wenig belastend ist, können wir Sie während des gesamten Strafverfahrens – von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss des Verfahrens – unterstützen und begleiten.
Unser Angebot richtet sich an Frauen und Mädchen ab 16 Jahren.
Die Begleitung ist für Sie kostenlos und kann in jeder Phase des Verfahrens beantragt werden.
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Psychosoziale Prozessbegleitung
ist hilfreich und sinnvoll, wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder schwerer Häuslicher Gewalt erstatten wollen oder bereits erstattet haben. Diese Begleitung ist für Sie kostenlos und kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden, auch vor Ihrer Entscheidung Anzeige zu erstatten. Damit das Strafverfahren für Sie möglichst wenig belastend ist, unterstützt Sie die qualifizierte Prozessbegleiterin in jeder Phase des Strafverfahrens mit Informationen, Beratung und weiteren Hilfen.
Vor der Gerichtsverhandlung informieren wir Sie
- über den Ablauf eines Strafverfahrens
- über Ihre Rechte und Möglichkeiten
- über spezialisierte RechtsanwältInnen und vermitteln auch an diese
begleiten wir Sie bei Bedarf
- zur Anzeigenerstattung
- zur Vernehmung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
- zur Besichtigung des Gerichtsgebäudes
Während der Gerichtsverhandlung
- organisieren wir für Sie einen sicheren Warteraum
- verbringen wir mit Ihnen die Wartezeit
- sorgen wir dafür, dass Sie dem Angeklagten außerhalb der Verhandlung nicht begegnen
- sitzen wir während Ihrer Aussage bei Gericht auf Wunsch neben Ihnen
Nach der Gerichtsverhandlung
- besprechen wir mit Ihnen die Vernehmung, die Verhandlung und das Urteil
- vermitteln wir bei Bedarf an andere weitergehende Hilfen
- führen wir die Begleitung auch in einem Berufungsverfahren weiter
Unsere Qualitätsstandards
Die psychosoziale Prozessbegleiterin
- ist speziell für die Beratung und Begleitung von Opfern von Straftaten ausgebildet, qualifiziert und anerkannt
- orientiert sich an den Bedürfnissen der Zeuginnen und unternimmt nichts gegen deren Willen
- ersetzt keine rechtliche Beratung, juristische Vertretung oder psychotherapeutische Hilfe
- führt mit der Opferzeugin keine Gespräche über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt
- kooperiert mit den Verfahrensbeteiligten. Sie versteht sich als Mittlerin zwischen ihnen und der verletzten Zeugin. Sie hat eine neutrale Haltung gegenüber dem Gerichtsverfahren. Es erfolgt eine klare Trennung zwischen Prozessbegleitung und Beratung
- arbeitet nach den Qualitätsstandards des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
- hat kein Zeugnisverweigerungsrecht nach Art. 53 StPO. Die Aufklärung darüber erfolgt im Erstgespräch
Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird von einer erfahrenen, fachlich qualifizierten und vom Gericht anerkannten Mitarbeiterin von SEFRA e.V. durchgeführt.
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich gerne an uns: Telefon 06021/24728